Die Nidecker-Gruppe hat sich der Entwicklung innovativer und leistungsstarker Action-Sport-Produkte verschrieben, während sie gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck reduziert und ihre soziale Verantwortung wahrnimmt. Das Gleichgewicht zwischen Leistung, Langlebigkeit und Nachhaltigkeit steht im Mittelpunkt unserer Geschäftsethik. Dieses Gleichgewicht wird durch die Umsetzung verschiedener Praktiken erreicht, die darauf abzielen:
Verhaltenskodex
- Soziale Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern: Als sozial verantwortlicher Arbeitgeber respektiert und fördert die Nidecker-Gruppe die Rechte ihrer Mitarbeiter und Partner auf faire und sichere Arbeitsbedingungen. Die hohe Qualität ihrer Produkte und die damit verbundenen Sicherheitsvorschriften sind auch ein wichtiger Aspekt für den Schutz ihrer Kunden.
- - Nachhaltige Leistung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks: Herstellung von Produkten mit höchsten Qualitäts-, Leistungs- und Haltbarkeitsstandards, wobei die gesamte Herstellung auf möglichst nachhaltige und umweltfreundliche Weise erfolgt. Die Nidecker-Gruppe ermutigt ihre Marken auch, einen Beitrag zu 1% for the Planet zu leisten, einem Netzwerk von Unternehmen, die Verantwortung für ihren ökologischen Fußabdruck übernehmen und 1 % ihres Umsatzes für Umweltschutzzwecke spenden.
Die Nidecker-Gruppe kann diese nachhaltige Strategie nur durch die umfassende Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten erreichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich unsere Lieferanten verpflichten, gleichwertige ethische Geschäftspraktiken zu befolgen und die Grundlage für vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Beteiligten entlang des Lebenszyklus unserer Wertschöpfungskette zu schaffen.
Dieser Verhaltenskodex umreißt die Werte und Praktiken, die unsere Zulieferer in Bezug auf ethisches Management, faire und sichere Arbeitsbedingungen, würdevolle und respektvolle Behandlung der Mitarbeiter sowie Umweltschutz befolgen sollen.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die zur Umsetzung einiger dieser Nachhaltigkeitspraktiken erforderlichen Anstrengungen eine Herausforderung darstellen können. Das Bestreben, die Ziele zu erreichen, ist eine Gelegenheit, zusammenzuarbeiten, bewährte Verfahren auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen, um mittel- und langfristig kontinuierliche Verbesserungen und sinnvolle Veränderungen zu erreichen.
Der vorliegende Verhaltenskodex stützt sich auf die internationalen Arbeitsübereinkommen (ILO), auf internationale Umweltstandards und -initiativen sowie auf interne Richtlinien.
Sicherheit und soziale Verantwortung
Die Nidecker-Gruppe erwartet ein hohes Maß an Verantwortung und eine starke ethische Haltung gegenüber den Menschen, die unsere Produkte herstellen und produzieren. Unsere Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln und die höchsten Menschenrechtsstandards einhalten:
Sichere Arbeitsbedingungen: Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten, um schädliche Zwischenfälle im Zusammenhang mit ihrer Arbeitstätigkeit zu vermeiden. Die Beschäftigten haben das Recht, unsichere Arbeiten abzulehnen und ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden. Das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem muss von einer Person koordiniert werden, die für die Risikoanalyse am Arbeitsplatz, die Schulung der Mitarbeiter und die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Gesundheits- und Sicherheitssystems zuständig ist.
Arbeitszeiten: Der Lieferant hält sich an die örtlichen Gesetze und Vorschriften und überschreitet nicht die in der ILO-Konvention festgelegte Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche auf regulärer Basis. Die Überstunden werden nicht über die lokalen Gesetze hinausgehen und nur in Ausnahmefällen, bei dringenden Arbeiten oder "höherer Gewalt" geleistet. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag (24 Stunden) für alle sieben Tage.
Lohn: Die Höhe des Lohns muss es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Bedürfnisse und die ihrer Familien zu befriedigen, wobei das allgemeine Lohnniveau des Landes, die Lebenshaltungskosten, die Sozialversicherungsleistungen und, falls höher, das Lohnniveau des örtlichen Branchenstandards zu berücksichtigen sind. Die Arbeitnehmer müssen für Überstunden den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich erhalten. Der Lieferant wird männliche und weibliche Arbeitnehmer für gleichwertige Arbeit gleich entlohnen, wobei er sich auf Lohnsätze bezieht, die ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festgelegt wurden.
Kinderarbeit: Der Lieferant darf keine Mitarbeiter einstellen, die noch nicht das Alter der Schulpflicht erreicht haben, auf keinen Fall aber unter 15 Jahren.
Zwangsarbeit: Der Lieferant setzt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit in irgendeiner Form ein. Alle Mitarbeiter können frei entscheiden, ob sie ihre Beschäftigung annehmen oder aufgeben. Der Lieferant sollte auch Drittunternehmen überwachen, die bei der Rekrutierung helfen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nicht durch Gewalt, Einschüchterung oder Zwang zur Arbeit gezwungen werden.
Verbot der Diskriminierung: Der Anbieter trifft seine Beschäftigungsentscheidungen auf der Grundlage der Chancengleichheit, ohne Unterscheidung, Ausschluss oder Bevorzugung aufgrund von Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Meinung, nationaler Herkunft oder sozialer Herkunft.
Verbot der Belästigung und des Missbrauchs: Kein Mitarbeiter darf physischer, psychischer, sexueller oder verbaler Gewalt oder anderen Formen des Missbrauchs ausgesetzt sein. Es muss ein wirksamer Beschwerdemechanismus vorhanden sein, der es den Beschäftigten ermöglicht, Mobbing, sexuelle Belästigung oder andere Formen von Gewalt oder Diskriminierung zu melden.
Vereinigungsfreiheit: Der Lieferant respektiert das gesetzliche Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit. Sofern dies gesetzlich eingeschränkt ist, haben die Beschäftigten das Recht, Probleme am Arbeitsplatz anzusprechen, ohne dass ihnen Sanktionen oder Drohungen drohen.
Korruptionsbekämpfung: Der Lieferant muss bei seiner Geschäftstätigkeit ein hohes Maß an Integrität an den Tag legen, indem er alle lokalen und internationalen Antikorruptionsgesetze befolgt und sich der Bestechung oder jeder anderen Methode der Beeinflussung von Behörden oder Beamten enthält.
Produktsicherheit: Da es sich als entscheidend für die Qualität, die Einhaltung von Gesetzen und den Ruf unserer Marken erwiesen hat, muss der Lieferant volle Transparenz und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Testergebnisse zur Produktsicherheit zeigen. Jede Änderung im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Schutz der Umwelt
Die Nidecker-Gruppe strebt die Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks auf vier verschiedene Arten an und will gleichzeitig die Kreislaufführung der Materialströme in den Fabriken, die unsere Produkte herstellen, erreichen. Unsere Lieferanten sollen umweltfreundliche Praktiken entwickeln, einführen und kontinuierlich verbessern durch:
Energie- und CO2-Fußabdruck: Der Lieferant sollte konkrete Maßnahmen zur Reduzierung seines Energieverbrauchs und seines CO2-Fußabdrucks ergreifen. Dazu gehören die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an seinem Gesamtenergieverbrauch, die Entwicklung leichterer Produkte und Verpackungen, die Optimierung seiner Logistik und die Verwendung der am wenigsten umweltschädlichen Transportmittel, wenn möglich.
Wasser-Fußabdruck: Der Wasserverbrauch muss überwacht und Möglichkeiten zur Reduzierung müssen analysiert werden. Möglichkeiten zum Recycling oder zur Wiederverwendung von Wasser sollten umgesetzt werden.
Abfallmanagement und Kunststoff-Fußabdruck: Der Lieferant muss sicherstellen, dass jede Art von Abfall entsprechend der lokalen Gesetzgebung und den bekanntesten Praktiken angemessen behandelt, recycelt oder wiederverwendet wird, wobei er schrittweise und realistisch ein Höchstmaß an Kreislauffähigkeit anstrebt. Der Lieferant muss den Materialverbrauch, wann immer möglich, durch Methoden des nachhaltigen Designs reduzieren, und zwar sowohl bei Produkten als auch bei Verpackungen.
Chemischer Fußabdruck: Der Lieferant hält sich an die Gesetzgebung in Bezug auf beschränkte und international verbotene Stoffe. Vom Lieferanten wird erwartet, dass er weniger schädliche Alternativen zu den in den Geschäftsprozessen verwendeten gefährlichen Stoffen einsetzt, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist.
Umsetzung des Verhaltenskodexes bei unseren Zulieferern
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie unsere sozialen und ökologischen Grundsätze unterstützen und konkrete Maßnahmen in ihrem Management und ihrer täglichen Arbeitspraxis umsetzen, um diese Ziele zu erreichen.
Zusammenarbeit und Transparenz: Wie in der Einleitung dieses Dokuments erwähnt, sollten wir zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren zu verbessern und auszutauschen, damit wir das erwartete Nachhaltigkeitsniveau bei unseren Produkten erreichen.
Unterauftragsvergabe: Wir ermutigen auch unsere Lieferanten nachdrücklich, den gleichen Ansatz gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern zu verfolgen und diesen Verhaltenskodex (oder ein anderes gleichwertiges Dokument) in ihrer Lieferkette weiterzugeben. Wir werden nicht akzeptieren, dass unsere Lieferanten einen Teil ihrer Aktivitäten absichtlich an Unterauftragnehmer vergeben, um unsere sozialen und ökologischen Grundsätze zu umgehen.
Governance: Um Umwelt-/Sozialschäden zu vermeiden und die Fähigkeit zur Verbesserung seiner Umweltleistung zu verbessern, muss der Lieferant eine Person benennen, die für das Umwelt-/Sozialmanagement des Unternehmens verantwortlich ist. Der Lieferant muss sicherstellen, dass er die Umweltvorschriften und -normen einhält. Er muss auch alle rechtlichen Änderungen und neuen lokalen, nationalen oder internationalen Umweltgesetze, die für seine Tätigkeit gelten, verfolgen.
Kommunikation: Unsere Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern diesen Verhaltenskodex in ihrer Arbeitssprache vermitteln. Wenn der Lieferant bereits einen Verhaltenskodex oder ein ähnliches Dokument aushängt, erwartet die Nidecker-Gruppe, dass sie eine Kopie erhält.
Dokumentation: Nach der Unterzeichnung und der Verpflichtung zu diesen Grundsätzen müssen unsere Lieferanten geeignete Aufzeichnungen führen, um die Einhaltung der Anforderungen dieses Kodex nachzuweisen, und diese der Nidecker-Gruppe auf Anfrage jederzeit zur Verfügung stellen.
Jeder Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann eine verstärkte Due Diligence und die Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen der Nidecker-Gruppe und ihrem Lieferanten auslösen.